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Für Deutsche Staatsbürger:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Malaysia.html
Für Schweizer Staatsbürger
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vmys/afomal.html
Für Österreichische Staatsbürger:
http://www.aussenministerium.at/view.php3?f_id=2273&LNG=de&version=&dv_staat=103
Einreisebeschränkungen
Staatsbürgern von Israel, Montenegro und Serbien (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.
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Paß erforderlich
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Visum erforderlich
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Rückreiseticket erforderlich
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Deutschland
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Ja
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Nein
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Ja
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Österreich
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Ja
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Nein
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Ja
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Schweiz
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Ja
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Nein
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Ja
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Andere EU-Länder
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Ja
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1
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Ja
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Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Hongkong (VR China) und Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Hongkong (VR China) und Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.
Visum
Die meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und touristischen oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte ohne Berufstätigkeit von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Slowenien und Zypern bis zu 1 Monat);
(b) Commonwealth-Länder: Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft).
(c) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d'Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische Republik).
Visum für den Bundesstaat Sarawak
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist.
Transit
Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.
Visit Pass
Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss
Visaarten
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.
Unterlagen
(a) Reisepass, der noch länger als 6 Monate gültig ist. (b) 3 Passfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). (e) Brief des Arbeitgebers oder der Universität. (f) Ggf. Einladungsschreiben (auf Firmenpapier) der Kontaktperson (z. B. Geschäftspartner) in Malaysia. (g) Rück-/Weiterflugticket (Original). (h) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktuellster Bankauszug).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Je nach Nationalität verschieden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
Duty Free
Folgende Artikel können zollfrei nach Malaysia eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak;
1 l Spirituosen, Wein oder Likör;
geöffnete Produkte für die Körperpflege (z.B. Parfüm, Kosmetika) bis zu einem Wert von 200 MYR;
100 Stück Streichhölzer;
3 Teile neu gekaufter Kleidung;
1 Paar neue Schuhe;
jeweils ein Exemplar batteriebetriebener Geräte für die Körperpflege;
zollpflichtige Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 75 MYR;
Geschenke bis zum Gesamtwert von 200 MYR.
Einfuhrverbot
Wertgegenstände müssen deklariert und eventuell muss eine Sicherheit hinterlegt werden (in der Regel 50% des Warenwertes, Quittung verlangen).
Die Einfuhr von Waren aus Israel und Südafrika ist verboten, ebenso wie die Einfuhr von Falschgeld, gedrucktem anstößigen oder pornographischen Material und Kleidungsstücken, auf denen Teile des Korans abgedruckt sind. Auf die Einfuhr von und den Handel mit Rauschgiften steht die Todesstrafe.
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