|
Einreisebestimmungen
Viele Staatsangehörige von europäischen Staaten (u. a. Deutsche, Schweizer, Österreicher, Briten, Italiener, Portugiesen, Niederländer, Belgier, Franzosen) dürfen ohne Visum einreisen, sofern sie als Touristen einreisen, und erhalten bei der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu 30 Tagen; vorzulegen sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass und ein bezahltes Rück- oder Weiterflugticket. Gegen Gebühr kann man den Aufenthalt bei den Immigration Offices in Thailand verlängern und erhält ein drei Monate lang gültiges Visum. Geschäftsreisende benötigen in jedem Fall ein Visum. Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsfrist fallen Strafgebühren von 200 Baht für jeden weiteren Tag an.
Zollbestimmungen
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Zollfrei ist in Thailand die Einfuhr der Dinge des persönlichen Bedarfs. Nicht aus Thailand ausführen dürfen Sie Buddhafiguren jeden Alters, Antiquitäten ohne Sondergenehmigung und Produkte aus geschützten Tieren. Für Letztere gilt im europäischen Heimatland auf Grund des Washingtoner Artenabkommens auch ein striktes Einfuhrverbot. Bei der Wiedereinreise ins Heimatland darf man 2 l Wein, 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% Alkohol und 2 l mit weniger als 22 Vol.-% Alkoholgehalt, 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren sowie 50 g Parfüm zollfrei einführen. Souvenirs sind bis zu einem Wert von 300 CHF bzw. 175 EUR pro Person zollfrei.
Feiertage
Staatliche Feiertage: 1. Januar (Neujahr); 6. April (Chakri-Tag); Mitte April, Höhepunkt immer am 13. April (Songkhran, das thailändische Neujahr); 1. Mai (Tag der Arbeit); 5. Mai (Krönungstag); 12. August (Geburtstag der Königin); 23. Oktober (Chulalongkorn-Tag); 5. Dezember (Geburtstag des Königs); 10. Dezember (Verfassungstag); 31. Dezember (Silvester). Daneben gibt es zahlreiche religiöse Feiertage, deren Daten variieren.
Besondere rechtliche Bestimmungen
Glücksspiele um Geld sind verboten. Das thailändische Königshaus geniesst uneingeschränkten Respekt; unbedachte Äusserungen oder Handlungen (z.B. das Zerknüllen einer Banknote mit dem Portrait des Königs) können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigem Freiheitsentzug (bis lebenslänglich), in besonders gravierenden Fällen gar mit der Todesstrafe, geahndet. Die Haftbedingungen sind hart.
Homosexualität
Homosexuelle werden in Thailand gesellschaftlich akzeptiert, was sich allerdings nicht auf den Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit erstreckt - das erlauben sich nicht einmal Ehepaare. Üblich ist hingegen durchaus körperlicher Kontakt wie Händchenhalten von Gleichgeschlechtlichen, was wiederum aber mit Homosexualität nichts zu tun hat. Zahlreich sind in Thailand auch Transvestiten, die so genannten Katoeys. Man findet sie als Bardame ebenso wie als Kellnerin oder Mannequin. Viele sind im Showgeschäft höchst erfolgreich.
|