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Reise- und Tourismusinformationen

Reise- und Sicherheitsinformationen  

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Im Osten und Südosten der Türkei kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen der terroristischen PKK und türkischen Sicherheitskräften.Schon in der Vergangenheit kam es mehrfach zu Sprengstoffanschlägen (z.B. in Istanbul im November 2003, 2004 und 2005 auch in anderen größeren Städten). Der Bombenanschlag vom 10. Juli 2005 in Cesme bei Izmir mit 20 Verletzten, zu dem sich die "Freiheitsfalken Kurdistans" bekannt haben, die der PKK zugerechnet werden, sowie der Bombenanschlag auf einen Kleinbus am 16. Juli 2005 in Kusadasi an der Ägäisküste südlich von Izmir mit 5 Todesopfern und 13 Verletzten, aber auch andere gewaltsame Aktionen in 2005 signalisieren eine weiterhin angespannte Sicherheitslage im gesamten Land, einschließlich der touristischen Zentren. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden überall verstärkt.Dennoch können weitere Vorfälle in Touristenzentren nicht ausgeschlossen werden.Reisenden in der Türkei wird daher besondere Vorsicht empfohlen 

Notruf

Ambulanz 112; Feuerwehr 110; Gemeindepolizei 153; Verkehrspolizei 154.

Einreisebestimmungen

Deutsche und Schweizerische Staatsangehörige sind in der Regel vom Visumzwang befreit und benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur einen gültigen Personalausweis bzw. die Identitätskarte oder einen Reisepass, in den Kinder unter 10 Jahre anstatt des Kinderausweises eingetragen sein können. Für Kinder ab 10 Jahren ist ein Pass mit Lichtbild erforderlich. Österreicher und Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten einen gültigen Reisepass und in der Regel ein Visum, das bei der Einreise ausgestellt wird. Bei der Einreise mit dem eigenen Auto ist in jedem Fall ein Reisepass nötig, da das Fahrzeug eingetragen wird.

Zollbestimmungen


Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden: 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 g Tabak, 5 l Spirituosen, Geschenke im Wert von 256 Euro, Artikel für den persönlichen Gebrauch (z. B. je 1 Fotoapparat, Videokamera, tragbares Radio). Hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahre) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern, weshalb davor nachdrücklich gewarnt wird, z. B. Antiquitäten, antike Teppiche, Münzen, Gesteinsbrocken, Fossilien etc. mitzunehmen bzw. von Händlern anzukaufen. Bei Ausfuhr von neuen Teppichen muss eine Quittung vorgelegt werden.

Feiertage

1. Januar (Neujahrstag); 23. April (Tag der nationalen Unabhängigkeit und Fest des Kindes); 19. Mai (Gedenktag für Atatürk); 30. August (Tag des Sieges 1922); 29. Oktober (Tag der Republik). 

Öffnungszeiten

Museen sind in der Regel Di-So von 8.30-12.30 und 13.30-17 Uhr geöffnet. Archäologische Ausgrabungsstätten sind täglich von 8.30-17 Uhr, im Sommer bis 19 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich. Geschäfte sind meistens Mo-Sa von 8.30-19 Uhr geöffnet, häufig sogar bis 22 Uhr. Banken bzw. Behörden sind Mo-Fr 8.30-12.30 und 13.30-17 Uhr bzw. 17.30 Uhr geöffnet, jedoch sind während der heißen Sommermonate zahlreich Ämter in den Küstenorten nachmittags geschlossen. Moscheen können von Touristen in angemessener Kleidung außerhalb der fünf Gebetszeiten (frühmorgens, mittags, nachmittags, zum Sonnenuntergang und abends) besichtigt werden. 

Trinkgeld

In Hotels und Restaurants werden auf die Rechnungen 15% Mehrwertsteuer erhoben. Im Dienstleistungsbereich, etwa bei Restaurantservice, Taxifahrern und Kofferträgern, wird meist ein Trinkgeld erwartet. Liegt ein Rechnungsbetrag vor, gibt man ca. 10-15%. Ein zu geringes Trinkgeld wirkt beleidigend. 

Frauen allein unterwegs

Frauen können die Türkei allein bereisen, solange sie grundsätzlich sehr vorsichtig sind und sich den Sitten des islamischen Landes anpassen. Die Kleidung sollte stets dezent und weit geschnitten sein. In der Türkei ist es für Frauen eine Frage der Ehre, Männern distanziert zu begegnen, sowohl körperlich als auch im Gespräch. Meiden Sie Blickkontakt zu Männern und suchen Sie Kontakt nur zu einheimischen Frauen. Bierhallen, Tee- und Kaffeehäuser sind eine Männerdomäne, hingegen können Frauen Lokantas und Restaurants ohne Bedenken aufsuchen, solange sie sich für einen Tisch im Familienbereich entscheiden. Im Bus oder Zug sollte sich die Alleinreisende neben Frauen setzen und abends nur in Begleitung ausgehen! 

Homosexualität

Der Koran und die Hadith, die das Verhalten der Muslime im Alltag regeln, verbieten Homosexualität. Die islamische Bevölkerung der Türkei sieht gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen als abartig an. Homosexualität wird daher nicht öffentlich gezeigt. Wenn Männer Hände haltend durch die Straßen spazieren oder sich beim Gespräch gegenseitig die Hand auf das Knie oder die Schulter legen, hat dies nichts mit Homosexualität zu tun, sondern zeugt nur von gegenseitiger Sympathie.



    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 24.04.2008
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