|
Einreisebestimmungen
Reisende aus mitteleuropäischen Ländern müssen bei der Einreise einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass sowie Rück- oder Weiterreisetickets vorlegen. Sie erhalten dann ein Touristenvisum, das für einen Aufenthalt von 21 Tagen gilt. Verlängerungen kann man bei den Immigration Offices in Manila, Cebu City und anderen Städten beantragen. Für Reisen, die länger als für 21 Tage geplant sind, ist das Visum bereits im Heimatland bei den diplomatischen Vertretungen der Philippinen zu beantragen
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein so genanntes Waiver of Exclusion Ground (WEG).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
U.a. Touristen aus den, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und Rück- bzw. Weiterreisetickets sind (Ausnahmen: [1] Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien benötigen ein Visum).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Deutsche Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
39 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
78 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
117 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
51 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
102 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
153 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gültigkeit
Besuchsvisum: 59 Tage Aufenthalt vom Tag der Einreise an. Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr Aufenthalt. Für Verlängerungen ist die Einwanderungsbehörde, das Bureau of Immigration, zuständig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular 2-A. (b) 1 Passfoto. (c) Noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültiger Reisepass. (d) Kopie des Rückflug- oder Weiterreisetickets. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Gebühr (bar oder Postanweisung). (g) Geburtsbescheinigung für Kinder unter 15 Jahren.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (4 €) (Einschreiben) beizufügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Persönlich: 2 Tage, postalisch: 5-7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das Gesundheitsamt muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.
Notruf
Da keine einheitlichen Notrufnummern existieren, wendet man sich am besten an die Tourist Assistance 24-Stunden Hotline des Department of Tourism: Tel. 0063-2-5241660.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 10.000 Peso, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. EURO können lokal getauscht werden, es empfiehlt sich auch die Mitnahme von US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 18 Jahren wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 2 Flaschen Alkohol à 1 Liter).
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 10.000 Peso, die Ausfuhr von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Personen ab 18 Jahren dürfen auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 1 Quart (ca. 1,3 Liter) Alkohol ausführen.
Wichtig
Die Einfuhr/Ausfuhr und der Besitz auch geringster Mengen von Drogen (auch Marihuana) ist in den Philippinen strafbar und wird strengstens (sogar lebenslängliche Freiheits- und Todesstrafe!) geahndet.
Feiertage
1. Januar, Gründonnerstag, Karfreitag, 9. April (Bataan Day), 1. Mai (Labour Day), 12. Juni (Independence Day), letzter Sonntag im August, 30. November (Bonifacio Day), 25. Dezember, 30. Dezember (Rizal Day). Der 1. November (All Saints Day) und der 31. Dezember können ebenfalls zu Feiertagen erklärt werden.
Behinderte
Fluggesellschaften sind zumeist auf behinderte Reisende eingestellt. Die Häuser internationaler Hotelketten oder auch große Ferienanlagen können manchen Extraservice bieten oder allein durch zahlreiches, freundliches Personal manche Mängel ausgleichen, doch im Allgemeinen sind die Möglichkeiten, z. B. als Rollstuhlfahrer die Philippinen zu bereisen, sehr eingeschränkt. Hier sollte man sich an Spezialreiseveranstalter wenden.
Frauen alleine unterwegs
Für Frauen sind die Philippinen kein gefährliches Reiseland. Zwar lässt sich ein gewisser Hang zum Machismo bei den Filipinos feststellen, aber im Tourismus wie im Handel arbeiten ausgesprochen viele Filipinas, so dass Frauen oft auf weibliche Verhandlungspartner treffen. Zwar sollten Frauen die allgemeingültigen Sicherheitsregeln beachten, aber allein reisende Frauen können durchaus z. B. in der Altstadt von Manila eine Kneipe oder Diskothek aufsuchen.
Homosexualität
Die Philippinen sind zwar durch einen konservativen Katholizismus geprägt, doch von gesetzlicher Seite haben gleichgeschlechtliche Paare nichts zu befürchten, wenn beide Partner über 18 Jahre alt sind.
Gesundheit
Für Reisende aus Mitteleuropa sind keine Impfungen vorgeschrieben, sofern sie nicht aus Gelbfieberinfektionsgebieten kommen. Man sollte auf ausreichenden Polio-, Diphterie- und Tetanusimpfschutz achten sowie eine Hepatitisschutzimpfung in Erwägung ziehen. In den wichtigen Touristenzentren und den Stadtgebieten besteht kein oder nur ein sehr geringes Malariarisiko. Wer andere Landesteile bereisen will, erkundigt sich am besten bei den Tropeninstituten im Heimatland nach der nötigen Prophylaxe gegen Malaria und Typhus. Im Übrigen sollte man nur abgekochtes oder mit Desinfektionstabletten behandeltes Leitungswasser trinken, auf ungeschältes Obst, rohe Salate und Speiseeis verzichten. Selbst kleine Wunden sind sofort zu desinfizieren. Häufig bringt der extreme Wechsel zwischen hohen Außentemperaturen und klimatisierten Räumen Erkältungen mit sich.
Aerztliche Versorgung
In den Städten kann man sich in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern behandeln lassen, Letztere genießen einen besseren Ruf. Auf dem Land ist es schwer, Ärzte zu finden, dort sind auch die Krankenhäuser oft mangelhaft ausgestattet oder man muss sich an die einfachen Erste-Hilfe-Stationen wenden. Ärzte und medizinisches Personal sind zumeist sehr gut ausgebildet und kennen sich mit Tropenkrankheiten bestens aus. Infomieren Sie sich vor Abreise genau, ob Ihre Krankenversicherung eine ärztliche Behandlung auf den Philippinen ausreichend abdeckt und einen medizinisch notwendigen Rücktransport mit einschließt.
Oeffnungszeiten
Geschäfte und Einkaufszentren sowie Dienstleistungsbetriebe sind von 8 oder 9 Uhr bis 19 Uhr geöffnet, kleine Läden verkaufen häufig bis 22 Uhr. Auch sonntags haben viele Geschäfte geöffnet. Schalterstunden sind Mo-Fr 9-15 oder 16 Uhr (Banken) bzw. 17 Uhr (Büros und Behörden), manchmal auch Sa vormittags.
Trinkgeld
Restaurants und Hotels erheben zumeist ein gesondertes Bedienungsgeld und die Mehrwertsteuer, angemessen sind dann etwa 5 % des Gesamtbetrages als Trinkgeld. Zwischen 5 und 10 % Trinkgeld erhalten auch Taxifahrer von zufriedenen Fahrgästen, Gepäckträger bekommen 40 PHP pro Gepäckstück.
Zeitverschiebung
Der Zeitunterschied zwischen Mitteleuropa und den Philippinen beträgt plus 7 Stunden, in der mitteleuropäischen Sommerzeit MEZ plus sechs Stunden. Der Greenwich Mean Time (GMT) muss man 8 Stunden hinzurechnen.
|